Wenn das Jobcenter oder eine andere Behörde wie Sozialamt, Deutsche Rentenversicherung, Versorgungsamt, Landesamt für Soziales, Grundsicherungsstelle, usw. sich lange Zeit lassen, um auf einen Antrag oder Widerspruch zu reagieren, ist man dem nicht schutzlos ausgeliefert. Dagegen gibt es ein Mittel: die Untätigkeitsklage.
- Kostenlose Untätigkeitsklage:
Diese erhebe ich für Sie, nach Prüfung Ihrer Unterlagen, kostenlos.
Meine Gebühren für die Klageerhebung werden hierbei direkt vom Jobcenter oder anderer Behörde erstattet.
Nehmen Sie gerne Kontakt auf!
Diese Überprüfung ist für Sie kostenlos und unverbindlich.
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