Sie haben einen Grad der Behinderung oder eine Feststellung der Schwerbehinderung beantragt? Seither sind schon Monate vergangen und nichts tut sich? Es gibt eine Lösung!
Sie sind nicht alleine: derzeit häufen sich hier die Anfragen und Beschwerden bezüglich der Arbeitsweise des Landesamts für Soziales Saarland (LAS). Zuletzt vertröstet die Behörde die Antragsteller gerne damit, dass eine Digitalisierung der Akten vorgenommen wird und „es deshalb länger dauert, weil man keinen Zugriff auf die Akte hat“.
Als Antragsteller haben Sie jedoch ein gesetzliches Recht, dass Ihr Antrag zügig und schnell bearbeitet wird. Sollte nach sechs Monaten seit Antragstellung noch immer keine Entscheidung ergangen sein, kann das Landesamt für Soziales (LAS) zu einer solchen gerichtlich verurteilt werden: gem. § 88 SGG hat eine Entscheidung auf einen Antrag spätestens nach sechs Monaten zu erfolgen, es sei denn, es gibt triftige Gründe, die dagegen sprechen. Eine Digitalisierung der Akten oder andere Gründe, die die Behörde zu vertreten hat, gehören jedoch nicht dazu!
Insofern sollte jeder potenziell von Behinderung Betroffene seine Rechte kennen und im Zweifelsfall auch mit oder ohne anwaltlicher Hilfe durchsetzen. Gerne helfe ich Ihnen hierbei und erhebe nach Prüfung der Unterlagen KOSTENLOS Untätigkeitsklage vor dem Sozialgericht für das Saarland. Damit gelangen Sie i.d.R. recht schnell zu dem gewollten Bescheid.
- Kostenlose Untätigkeitsklage:
Diese erhebe ich für Sie, nach Prüfung Ihrer Unterlagen, kostenlos.
Meine Gebühren für die Klageerhebung werden hierbei direkt vom Jobcenter oder anderer Behörde erstattet.
Nehmen Sie gerne Kontakt auf!
Diese Überprüfung ist für Sie kostenlos und unverbindlich.
✆ 0681 – 948 948 72