Ich helfe Ihnen in ganz Deutschland gegen alle Jobcenter!
Warum Untätigkeitsklage?
Sie haben einen Antrag gestellt oder Widerspruch erhoben und nun lässt das Jobcenter, Sozialamt oder andere Behörde auf eine Entscheidung warten – es tut sich nichts.
Hierbei stehen im Gesetz Fristen, innerhalb dieser eine Entscheidung vorliegen muss. Für einen Widerspruch sind dies höchsten 3 Monate, für einen Antrag höchstens 6 Monate (§ 88 SGG).
Leider kommt es häufig vor, dass das Jobcenter oder eine andere Behörde die Fristen nicht einhält. Um nun schnell zu einer Entscheidung und damit u.U. zu einer Auszahlung der Bezüge zu kommen, gibt es die Untätigkeitsklage. Mit dieser wird die Behörde verurteilt, (endlich) eine Entscheidung zu treffen, den begehrten Bescheid zu übersenden.
Warum ist das wichtig / welche Vorteile haben Sie?
Je länger Sie auf eine Entscheidung zu einem Antrag oder einem Widerspruch warten, um so angespannter kann sich ggf. Ihre finanzielle Lage entwickeln. Stelle man sich den Fall vor (was nicht selten ist), das Jobcenter erkennt einen Teil der Wohnkosten (Miete und/oder NK) nicht an, „vergisst“ sogar die Heizkosten. Nun legen Sie Widerspruch ein, es tut sich dennoch nichts. Je länger Sie nun auf eine Korrektur der falschen Entscheidung warten müssen, umso brenzliger wird Ihre Lage, da sicher auch der Vermieter hier nicht aus purer Nächstenliebe auf sein Geld ewig warten will…
Es muss also eine Entscheidung her und die erhalten Sie durch eine Untätigkeitsklage.
Als Online-Kanzlei erfolgt die Kommunikation hierbei unproblematisch
- per E-Mail
- per Telefon & ggf. Fax
- per Post
Alles was hierfür von Ihnen benötigt wird:
- Widerspruch / Antrag und/oder Bescheid
- eine Vollmacht: diese senden wir Ihnen nach dem Erstkontakt zu
- sofern weitere Unterlagen benötigt werden, teilen wir Ihnen dies mit.
Um Ihnen rechtliche Hilfe ohne große Hürden anzubieten, verzichte ich auf die üblicherweise anfallenden 15 € Euro Selbstbeteiligung bei Beratungshilfe! Sie benötigen im Vorfeld auch KEINEN Beratungshilfe-Schein! (vgl. hierzu auch Link: Kostenlos)
